In diesem Artikel hat unser Team sieben wichtige Fragen zum Beginn des Mietverhältnisses beantwortet. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie einige Details beachten. Welche sie sind, teilen wir in den nächsten Zeilen mit. Um den ganzen Vorgang weiter zu erleichtern, möchten wir außerdem einen kompetenten und erfahrenen Anwalt im Bereich des Mietrechts empfehlen. Wenn Sie ein mietrechtliches Problem haben, finden Sie hier den richtigen Partner: Anwalt Mietrecht München
Entspricht die Miete der ortsüblichen Miethöhe?
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie die Miethöhe anderer Wohnungen in der Umgebung überprüfen. Für jede Großstadt gibt es einen örtlichen Mietspiegel, der Informationen zu den Durchschnittsmieten und der Mietpreisentwicklung in der Region liefert. Wenn Sie unsicher sind, ob die verlangte Miete im Rahmen ist, können Sie bei Mieterschutzvereinen oder direkt bei der Gemeinde gegen eine kleine Gebühr Übersicht über die aktuellen Mietpreise erfordern.
Ist es ein Zeitmietvertrag?
Es gibt Mietverträge mit befristeten und solche mit unbefristeten Mietverhältnissen. Welche Variante besser ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wenn Sie planen, nur für bestimmte Zeit die Mietwohnung zu bewohnen, dann lohnt sich ein Zeitmietvertrag. Doch in den meisten Fällen ist eher nachteilig für den Mieter, einen Zeitmietvertrag zu unterschreiben. So muss er nach Ablauf der Frist ausziehen und kann nicht vorzeitig kündigen.
Was muss im Mietvertrag stehen?
Wer muss den Mietvertrag unterschreiben?
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Im Vertrag sollte unbedingt stehen, wer in die Wohnung einzieht. Wer den Vertrag nicht unterzeichnet hat, hat keine Rechte und Pflichten als Mieter. Doch manchmal passiert es, dass nur einer von den Mietern den Vertrag unterschreibt und die Interessen seiner Mitbewohner vertritt. Die meisten Paare dagegen bevorzugen, als gleichberechtigte Mieter im Vertrag benannt zu werden.
Ist alles wie beschrieben?
Achten Sie darauf, ob die Angaben in der Beschreibung tatsächlich stimmen. Überprüfen Sie nicht nur die Wohnungsgröße, sondern auch die vorhandene Ausstattung. Steht z.B. eine Duschkabine oder eine Einbauküche im Vertrag, stellen Sie sicher, dass diese vorhanden und mangelfrei sind. Wenn Ihnen Мängel oder Schäden auffallen, sprechen Sie unbedingt mit dem Vermieter.
Checkliste Mietvertrag: Was ist zu beachten?
Gibt es eine Kleinreparaturklausel und eine Schönheitsreparaturklausel?
Für den Mieter ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Klauseln im Vertrag automatisch wirksam sind. Eine Kleinreparatur- bzw. Schönheitsreparatur ist nur dann gültig, wenn die Wohnung frisch renoviert oder in einem annähernd frisch renovierten Zustand übergeben worden ist. Außerdem müssen die Renovierungsfristen flexibel gestaltet und die Höhe der vom Mieter zu tragenden Kosten klar beschränkt sein.
Wie hoch ist die Kaution?
Eine Kaution darf drei Monatskaltmieten betragen. Der Mieter ist berechtigt, die Miete in drei Teilen zu bezahlen. Wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in einem schlechten Zustand hinterlassen, hat der Vermieter das Recht, die Renovierung bzw. die Reinigung von der Kaution zu bezahlen. Wird die Wohnung in gutem Zustand verlassen, erhält der Mieter die Kaution spätestens sechs Monate nach dem Auszug.
Wie hoch sind die Betriebskosten?
Im Vertrag sollte festgehalten sein, welche Betriebskosten für den Mieter anfallen. Dazu gehören die Kosten für Gebäude- und Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. Es ist empfehlenswert, die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre vom Vermieter vorlegen zu lassen. Wenn aber die Betriebskosten im Mietvertrag nicht stehen, dann müssen sie nicht vom Mieter getragen werden.
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie einige Details beachten
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Tipps zum Beginn des Mietverhältnisses