Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch E+Service+Check GmbH
Sicherheit in Unternehmen ist kein Zufall! Entdecken Sie, wie die DGUV Vorschrift 3 Ihr Arbeitsumfeld schützt und Unfälle verhindert.
Ein leiser Summen durchdringt die Luft, während Maschinen in geschäftiger Harmonie arbeiten. Doch was, wenn dieser Klang plötzlich verstummt? Die Unsichtbarkeit von Gefahren in elektrischen Anlagen kann fatale Folgen haben. Die DGUV Vorschrift 3 ist nicht nur ein Gesetz, sondern ein Schild, das Ihre Mitarbeiter vor unsichtbaren Bedrohungen schützt und die Sicherheit am Arbeitsplatz garantiert.
Für die erfolgreiche Leitung eines Unternehmens ist vieles erforderlich – harte Arbeit, ein gutes Team, Initiative, sowie Vision. Abgesehen von der Pflicht, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, sollte eine Firma außerdem für die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter sorgen. Viele Unfälle könnten passieren, weil ein Gerät nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Sicherheitsmaßnahmen, die ein Unternehmen für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen vornehmen muss, erfolgen gemäß der DGUV Vorschrift 3. Im heutigen Artikel wollen wir Ihnen ein paar nützliche Informationen über das Thema Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geben. Was genau DGUV Vorschrift 3 bedeutet und was Sie noch wissen müssen, erfahren Sie hier.
- Was bedeutet die Abkürzung DGUV Vorschrift 3?
Die Abkürzung DGUV Vorschrift 3 steht für Deutsche Gesetzliche Unfall Vorschriften. Der Zusatz 3 bezieht sich auf die Sicherheit und regelmäßige Überprüfung von elektrischen Geräten. Allgemein geht es um die gesetzliche und verbindliche Pflicht jedes Unternehmens, eine Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten (Drehbänke, Steckdosen, Monitoren, Computer – alles, was einen Stecker hat) durchzuführen. Die DGUV 3 Maßnahme ist erforderlich, um zu sichern, dass die Geräte fehlerlos in Betrieb sind und es keine Gefahr für die Mitarbeiter besteht. Falls Sie eine Versicherung wollen, wäre es erforderlich, die BGV A3 Prüfung durchzuführen, da viele Versicherer diese verlangen. Auf diese Weise sind Unternehmen, im Falle von einem Unfall, vor einer ungewollten Haftung geschützt.
Bei der Suche nach Informationen werden Sie bestimmt auch den Namen BGV A3 treffen. Das ist die ehemalige Bezeichnung der DGUV Vorschrift 3. Beide Vorschriften sind für elektrische Betriebsmittel und Anlagen gültig. Dabei hat sich nur die Bezeichnung geändert, inhaltlich ist alles gleich wie zuvor. Der Name wurde geändert, weil sich die öffentlichen Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften zu der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinigt haben.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch E+Service+Check GmbH
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- Welche Betriebsmittel sollten Sie prüfen?
Alle Geräte, die ein Unternehmen mit elektrischer Netzspannung betreibt, müssen gemäß der DGUV 3 geprüft werden. Man unterscheidet dabei ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel. Übrigens, wenn Sie erfahrene, professionelle Techniker und ein zertifiziertes Fachbetrieb für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Faxgeräte, Drucker usw.) brauchen, besuchen Sie die Seite von e-service-check.de. Ihre jahrelange Erfahrung in diesem Gebiet hilft Ihnen dabei, sich vor Unfällen durch nicht geprüfte Geräte zu schützen. Die Prüfung erfolgt in drei Schritten: Besichtigung (Prüfung von z. B. Zustand und sichtbaren Schäden), Messung (z. B. Messung des Schutzleiterwiderstands oder des Isolationswiderstands), Erprobung (Prüfung der Funktion). Außerdem führt das Unternehmen E+Service+Check auch Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen (verankerte oder sehr schwer zu bewegende Betriebsmittel wie Schaltschränke, Einbauleuchten, Kühlschränke usw.) durch. Diese Prüfung erfolgt ebenfalls in die oben genannten drei Schritten.
- Wann und wie oft müssen Sie eine Prüfung durchführen?
Unternehmen sind verpflichtet alle Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder erneuter Verwendung von einer kompetenten Elektrofachkraft mit kalibrierten Geräten prüfen zu lassen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sollte alle 4 Jahre erfolgen. Normalerweise setzt die DGUV V3 eine Frist von ungefähr 6 Monaten für ortsveränderliche Geräte, wobei diese verlängert werden können. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der Prüfung eine Fehlerquote von unter 2 Prozent vorliegt. Als allgemeine Fristen gelten:
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- 1 Jahr auf Baustellen, Werkstätten oder ähnliches
- 2 Jahre in Büros oder ähnliches
Falls Sie mehr Fragen haben, zögern Sie nicht e+service+check zu kontaktieren und mehr Information über den ganzen Prozess und natürlich über Preise zu bekommen.