Frostschäden am Gebäude vorbeugen und versichern
Frostschäden können Ihr Zuhause teuer zu stehen kommen. Entdecken Sie, wie Sie Ihr Gebäude schützen und mögliche Kosten vermeiden.
Wenn Wassertropfen sich in schimmernde Eiskristalle verwandeln, wird aus einem harmlosen Wintertag eine tickende Zeitbombe für Ihr Zuhause. Frostschäden sind heimliche Saboteure, die in der Kälte lauern und erst dann zuschlagen, wenn Sie es am wenigsten erwarten. Wie können Sie sich vor diesen unsichtbaren Gefahren schützen? Entdecken Sie die besten Tipps zur Vorsorge!
Das Risiko für teure Frostschäden an Immobilien ist nicht zu unterschätzen. Obwohl die Winter in den vergangenen Jahren hierzulande eher mild waren, sind gefrorene Wasserleitungen und Heizungsrohre häufige Winterschäden. Nicht selten entwickelt sich daraus ein Wasserschaden, der aufwändig saniert werden muss und hohe Folgekosten nach sich zieht. Wer das verhindern will, muss mit sinnvollen Maßnahmen rechtzeitig vorbeugen. Wichtige Vorkehrungen nachfolgend zusammengefasst.
Bis zu 150 Millionen Euro Kosten durch Frostschäden
Trotz milder Wintermonate sind Frost und Kälte eine ernstzunehmende Gefahr für Gebäude. Wie aus einer Meldung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hervorgeht, sorgen die winterlichen Bedingungen in Deutschland jedes Jahr für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Die damit verbundenen Kosten liegen bei bis zu 150 Millionen Euro. Eine erschreckende und gleichzeitig vermeidbare Summe. Schließlich lassen sich Frostschäden mit einfachsten Maßnahmen verhindern.
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Frühzeitig handeln und vorsorgen
Besonders empfindlich reagieren Wasserleitungen außerhalb beheizter Räume auf Minusgrade. Erstarrt das Wasser in den Rohren zu Eis, dehnt es sich um etwa zehn Prozent aus. Dabei entsteht ein erhöhter Druck, dem die Leitungen nicht standhalten können. Tückisch sind Frostschäden an wasserführenden Leitungen besonders deshalb, weil sie zunächst weder optisch erkennbar sind noch Geräusche verursachen. „Häufig werden Frostschäden erst entdeckt, wenn die Temperaturen steigen und das aufgetaute Wasser aus den geplatzten Leitungen läuft und ein Wasserschaden entstanden ist“, erklärt ein Trocknungsfachbetrieb aus Nordrhein-Westfalen in einem Praxistipp zu Frostschäden bei Immobilien (Quelle: https://www.gruebel-kg.de/blog/frostschaden-entdeckt-was-nun/).
Um unnötigen Folgeschäden durch unkontrolliert austretendes Wasser vorzubeugen, empfehlen die Experten deshalb das Abstellen der Wasserzufuhr von Außenleitungen sowie frostsichere Armaturen im Außenbereich. Ist das Abdrehen des Wassers im Freien nicht möglich, wird zum Isolieren der Rohre geraten. Gleiches sei bei Rohrleitungen im Keller und auf Dachböden sinnvoll.
Weitere Tipps und Hinweise zusammengefasst:
- Bleiben Räume im Winter ungenutzt, sollten sie dennoch konstant beheizt werden – auch bei Abwesenheiten im Urlaub. Das schützt vor gefrorenen Wasserleitungen und überhöhten Heizkosten. Schließlich kostet es wesentlich mehr Energie, einen völlig ausgekühlten Raum auf Temperatur zu bringen.
- Die Frostschutzstellung (Eiskristall-Symbol) der Heizkörperventile genügt für eine moderate Temperatur in Gästezimmern, Kellern und Co. allerdings nicht. Sie schützt lediglich die Heizkörper vor Frostschäden, jedoch nicht die Rohrsysteme und Leitungen abseits der Heizelemente. Die Ventile deshalb nie vollständig schließen.
- Frostgefahr besteht auch in Passivhäusern, die von innovativen Dämmungen geprägt sind. Bei einer guten Isolierung dauert es lediglich länger, bis Frostschäden zustande kommen.
- Nicht isolierte Wasserleitungen und Wasserhähne im Garten, die über den Winter abgestellt bleiben, müssen vollständig entleert Ansonsten könnte das restliche Wasser gefrieren und Schäden hervorrufen.
Auch in die Gartenlandschaft integrierte Bewässerungssysteme sollten frühzeitig vor Wintereinbruch abgebaut und frostsicher gelagert werden. Bei Frostschäden greifen Herstellergarantien derartiger Produkte in der Regel nicht.
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Sind Frostschäden versichert?
Wurden alle wichtige Vorkehrungen zum Schutz gefährdeter Bereiche getroffen und es kommt trotzdem zu einem Frostschaden, lässt sich dieser der Wohngebäudeversicherung beziehungsweise der Hausratversicherung melden. Bei der Schadensmeldung müssen individuelle und vertraglich geregelte Fristen eingehalten werden.
Wohngebäudeversicherungen übernehmen die Kosten für sämtliche Elemente, die fest mit dem Haus verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Heizkörper und die beschädigten Wasserrohre. Für die bewegliche Einrichtung ohne direkte Verbindung zum Gebäude wie Möbel oder Elektrogeräte kommt hingegen die Hausratversicherung auf. Darüber hinaus zählen sogenannte Schadenminderungskosten zu den Leistungen der beiden Sachversicherungen. Gemeint sind damit entstandene Kosten durch Maßnahmen, die der Eindämmung des vorhandenen Schadens dienen, wie zum Beispiel das fachgerechte Enteisen von Rohren.
Tipp: Leitungswasserschäden kommen oft vor, sind aber nicht in jeder Versicherung enthalten. Im Zweifel beim Versicherer nachhaken und den Vertrag ergänzen oder die Versicherungsgesellschaft wechseln!
Welche Gebäudeschäden im Winter außerdem denkbar und welche Policen zu deren Absicherung wichtig sind, lässt sich bei der Bausparkasse der Sparkassen unter https://www.lbs.de/service/ nachlesen. Im Servicebeitrag werden unter anderem die potenziellen Auswirkungen schwerer Stürme und die Elementarschadenversicherung thematisiert, die bei Schäden durch Naturgewalten unverzichtbar ist.