Wenn der Flug nicht wie geplant verläuft

von Axel Kröger

 

Flugreisen gehören für viele Menschen zum Alltag – ob für den Urlaub, Geschäftsreisen oder Familienbesuche. Doch trotz moderner Technik und ausgefeilter Logistik kommt es immer wieder zu Verspätungen, Annullierungen oder sogar Überbuchungen. Für Betroffene ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch erhebliche Zusatzkosten und organisatorische Probleme verursachen. Vielen Reisenden ist allerdings nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben. Eine verständliche Übersicht über die geltenden Regelungen bietet beispielsweise die Plattform AirHelp, die die Rechte von Fluggästen im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 erläutert.

 

annullierungen oder sogar ueberbuchungen

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Die EU-Fluggastrechte im Überblick

Innerhalb der Europäischen Union gelten klare Vorschriften zum Schutz von Fluggästen. Die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt, wann Airlines zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Grundsätzlich haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommt, kurzfristig annulliert wird oder ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert wird.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und kann zwischen 250 und 600 Euro betragen. Wichtig ist dabei, dass die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich sein muss. Außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks des Flughafenpersonals können die Airline von der Zahlungspflicht befreien.

 

die eu fluggastrechte

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Welche zusätzlichen Ansprüche bestehen?

Neben der finanziellen Entschädigung haben Reisende auch Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Getränke bei längeren Wartezeiten, zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails sowie – falls notwendig – eine Hotelunterbringung inklusive Transfer. Diese Leistungen müssen unabhängig von der Ursache der Verspätung gewährt werden, sofern bestimmte Wartezeiten überschritten werden.

Wird ein Flug vollständig gestrichen, haben Passagiere außerdem das Recht zu wählen: entweder die vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Auch ein späterer Wunschreisetermin kann unter Umständen vereinbart werden.

 

flugreisen gehoeren für viele menschen zum alltag

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Typische Missverständnisse rund um Entschädigungen

Viele Reisende gehen davon aus, dass sie automatisch entschädigt werden, sobald ein Flug verspätet ist. Tatsächlich müssen Ansprüche in der Regel aktiv geltend gemacht werden. Zudem gibt es Fristen, die je nach Land unterschiedlich sein können. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre.

Ein weiteres Missverständnis betrifft Anschlussflüge. Wird ein Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst und erreicht man das Endziel mehr als drei Stunden später, kann ebenfalls ein Anspruch bestehen – selbst wenn die ursprüngliche Verspätung vergleichsweise gering war.

Praktische Tipps für den Ernstfall

Wer von einer Flugstörung betroffen ist, sollte alle relevanten Unterlagen aufbewahren: Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und eventuelle Belege für zusätzliche Ausgaben. Fotos von Anzeigetafeln mit Verspätungsinformationen können ebenfalls hilfreich sein. Je besser die Dokumentation, desto einfacher lässt sich ein möglicher Anspruch prüfen.

Darüber hinaus lohnt es sich, ruhig zu bleiben und direkt am Flughafen Informationen bei der Airline einzuholen. Oft lassen sich zumindest alternative Verbindungen oder Unterstützungsleistungen unkompliziert organisieren.

Flugverspätungen und Annullierungen sind zwar unangenehm, doch Reisende sind nicht schutzlos gestellt. Die EU-Fluggastrechte bieten einen klaren rechtlichen Rahmen, der Passagieren finanzielle Entschädigungen und Betreuungsleistungen zusichert. Wer seine Rechte kennt und im Ernstfall gut vorbereitet ist, kann die Situation deutlich gelassener bewältigen.