Europäische Fluggastrechte: Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden

von Michael von Adelhard
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Der lang ersehnte Urlaub ist gebucht, die Koffer sind gepackt und dann heißt es: „Bitte warten.“ Jährlich fliegen tausende von Passagieren europaweit entweder gar nicht ab oder mit mehreren Stunden Verspätung.

Die EU regelt nahezu alle Bereiche ihrer Bürger und Dank der EU-Fluggastrechteverordnung nun auch die Ansprüche verärgerter Kunden von Airlines, die von Nichtbeförderung oder massiven Verspätungen betroffen sind. Was aber genau sind europäische Fluggastrechte, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch sind die Ansprüche?

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung im Überblick

  1. Nichtbeförderung
  2. Annullierung
  3. Verspätung
  4. Der Flug startet bzw. landet innerhalb der EU mit einer europäischen Fluglinie
  5. Die Flugverspätung ist nicht unwesentlich
  6. Keine außergewöhnlichen Umstände

Nichtbeförderung

Von einer Nichtbeförderung spricht man, wenn Passagiere trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Check In nicht befördert werden. Der häufigste Grund für diesen Fall liegt in der Buchungspolitik der Airlines: damit der Flug eine möglichst hohe Auslastung hat, werden mehr Plätze verkauft als es Sitze gibt. Meistens geht das für die Airlines gut aus, weil immer wieder Tickets storniert werden. Nur leider nicht immer.

Tritt dieser Fall ein, versuchen Airlines Freiwillige zu finden, die mit einer späteren Maschine abheben und umgebucht werden können.

Annullierung des Fluges

Findet ein Flug gar nicht statt, hängt eine allfällige Entschädigung davon ab, ob die Annullierung der Fluglinie zurechenbar ist und wann Sie davon informiert werden.

Sind außergewöhnliche Umstände (Wetter, unvorhersehbare technische Störungen, etc.) der Grund, gehen Passagiere leer aus.

Von Bedeutung ist außerdem, der Zeitpunkt der Information. Verständigt die Airline ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher, ist dies rechtzeitig. Bei einer Information bis zu 13 Tagen vorher hängt der Schadenersatz davon ab, wie sehr der alternative Flug von der geplanten Zeit abweicht. Unter Umständen kann auch eine gravierende Vorverlegung als Annullierung gewertet werden. Im konkreten Urteil ging es um einen neunstündigen früheren Abflug.

Streiks zählen nun nicht mehr automatisch als außergewöhnlicher Umstand, sofern sie angekündigt waren und sich die betroffenen Fluglinien um Umbuchungen kümmern hätten können. Dies selbst dann, wenn es einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Verspätungen

Günstige Flüge sind nur möglich, wenn die Fluglinien an mehreren Stellen einsparen und das wiederum hat zur Folge, dass der Zeitplan nicht immer eingehalten werden kann. So führt eine kleine technische Wartung nicht selten zu mehreren Stunden Verspätung. Aus Kostengründen sind Ersatzteile nicht an Ort und Stelle, während der Beschaffung wartet die Crew was als Arbeitszeit gewertet gilt und ist das Flugzeug startklar, steht keine Ersatzcrew zur Verfügung.

Besonders ärgerlich wird solch eine Verspätung, wenn es sich um keinen Direktflug handelt und der Anschlussflug auch verpasst wird. Gerade auf Langstreckenflügen kann die Ankunft am Zielort gleich um einen Tag später erfolgen und diese verspätete Ankunft ist maßgeblich für eine Ersatzzahlung.

Höhe der Ausgleichszahlungen im Überblick

  1. Bis 1500 Kilometer: mindestens zwei Stunden (250,-)
  2. Zwischen 1500 und 3500 Kilometer: mindestens drei Stunden (400,-)
  3. Ab 3500 Kilometer: mindestens vier Stunden (600,-)

Abflug bzw. Ankunft innerhalb der EU

Die Fluggastverordnung basiert auf EU-Recht und somit muss der Abflug in einem Mitgliedsstaat der EU erfolgen bzw. in der Schweiz, Norwegen oder Island. Zudem muss die Fluglinie ihren Sitz im innereuropäischen Raum haben.

Außergewöhnliche Gründe

Um möglichst viele Passagiere gleich zu Anfang abzuschrecken, machen Airlines per se außergewöhnliche Gründe verantwortlich. In diesem Fall müssen sie nämlich keine Ersatzzahlungen leisten. Jeder außergewöhnliche Umstand ist aber im Einzelfall nachzuweisen und gerade Streiks gelten nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr automatisch als außergewöhnlich.

Insgesamt lohnt es sich aber immer öfter, sich nicht abspeisen zu lassen, denn die Gerichte gingen in den letzten zwei Jahren dazu über, die EU-Verordnung zugunsten der Konsumenten auszulegen.

ein großes flugzeug

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junger mann und ein großes flugzeug

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Michael von Adelhard

Michael von Adelhard ist 31 Jahre alt. Er arbeitet seit vielen Jahren als Journalist für einige der erfolgreichsten Nachrichten-Portale Deutschlands. Autor vieler Bücher und wissenschaftlicher Publikationen zum Thema «Einfluss sozialer Medien auf Jugendliche«. Schreibt über Themen wie Lifestyle, Umweltschutz, sowie Tech and Gadgets. In seiner Freizeit ist er häufig mit dem Fahrrad unterwegs – so schöpft er Inspiration für seine neuen Artikel.