Nützliche Tipps und Ideen für Eigenheimbesitzer

von Filip Fester
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Ein Jahr danach … Sieben hilfreiche Tipps für Eigenheimbesitzer

So schnell vergeht die Zeit. Gerade war noch der Tag des Umzugs, an dem Kisten geschleppt und Möbel aufgebaut wurden. Heute zeigt der Kalender: Vor einem Jahr war der Umzug ins Eigenheim. Mittlerweile hat sich viel verändert. Die Kisten sind gewichen und die letzten Fotos sind vielleicht auch schon an den Wänden angebracht worden. Was Eigenheimbesitzer nach ihrem ersten Jahr in Wohnung oder Haus einmal checken sollten, verraten diese sieben hilfreichen Tipps.

1.) Kücheneinrichtung

Die Kücheneinrichtung kann nur individuell sein, denn das Nutzerverhalten variiert meist

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Nichts wird so oft umsortiert wie das Interieur in der Küche. Zur stressigen Umzugszeit kann es leicht passieren, dass Geschirr, Besteck und Kochutensilien vergleichsweise wahllos in die Küchenschränke gewandert sind. Nun ist es Zeit, dies zu revidieren. Und das heißt:

  • Kochbesteck und Kochlöffel sollten in der Nähe des Herdes untergebracht werden.
  • Backutensilien sind (wenn sie nur ab und an genutzt werden) weiter oben in den Schränken unterzubringen.
  • Der Apothekerschrank sollte zumindest ansatzweise so sortiert sein, dass nach Süßem, Saurem und anderen Wunsch-Kategorien getrennt wird.

Spannende Deko-Ideen für die Küche gibt es hier nachzulesen.

2.) Büroorganisation

Um das Büro derart ordentlich zu halten, bedarf es einiger Organisation

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Rechnungen, die zu zahlen sind, stapeln sich neben Informationen der Versorgungsdienstleister. Wer hier nicht regelmäßig angreift, der sieht sich häufig mit einem großen Papierberg konfrontiert, der wenig Mut macht, bezwungen zu werden. Clevere Ordnungssysteme können helfen, gleich beim Ablegen im Büro eine erste Vorsortierung zu ermöglichen. Das spart später enorm viel Zeit. Auch kann nun – je nach Nutzungshäufigkeit – die richtige Zeit sein, sich um einen Bürostuhl zu bemühen, der nicht nur funktional ist, sondern der auch ein gesundes Sitzen ermöglicht. Einige Auswahlmodelle sind hier zusammengestellt.

Ein gut beleuchtetes Büro stimuliert die Angestellten und wirkt gesund auf dem Sehvermögen

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3.) Gartengestaltung

Wenn der Garten nicht ohnehin schon angelegt war, ist es nun an der Zeit, die grüne Oase vor der Terrassentür auch zu einer zu machen. Unabhängig davon, ob ein Nutzgarten, ein Kindergarten oder ein Wellnessgarten geplant ist, ist es grundsätzlich wichtig, eine Planung anzufertigen, die zum jeweiligen Platzangebot und zum Budget passt. Inspiration versprechen diese Gartenideen.

Als Eigenheimbesitzer müssen Sie Folgendes berücksichtigen: Der Garten muss entspannend wirken

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4.) Umzugsinformation

Mittlerweile muss es zu jedem durchgedrungen sein, dass der Eigenheimbesitzer nun an einer anderen Adresse anzutreffen ist. Da gerade bei Versicherungen, die ihre Beiträge nur einmal jährlich abbuchen, auch nur einmal jährlich eine postalische Information im Briefkasten landet, macht es an dieser Stelle Sinn zu prüfen, ob wirklich alle, die die neuen Kontaktdaten haben müssten, diese auch aktiv nutzen. Im Zweifel empfiehlt es sich, den Nachsendeauftrag bei der Post unter nachsendeauftrag.de zu verlängern.

5.) Check der Energieversorger

Wer der Einfachheit halber den Energieversorger-Vertrag des Vorbesitzers übernommen hat, der sollte sich nun einmal mit dem Kostencheck beschäftigen. Da das individuelle Nutzungsverhalten insbesondere bei Strom und Heizung unterschiedlich ist, kann es durchaus sein, dass nicht nur die Verbrauchswerte erheblich differieren, sondern es auch eine günstigere Vertragsoption gibt. Auf strompreisvergleich.net gibt es ein Rechnungstool, das unverbindlich und kostenlos prüft, welche Optionen es am jeweiligen Standort und zu den eingetragenen Nutzungsoptionen gibt.

6.) Wiederverkauf

Zwar kommt dieser Fall nicht tagtäglich vor, doch wenn das Interesse daran besteht, ein vor einem Jahr gekauftes Haus direkt wieder zu verkaufen, weil finanzielle Rahmenbedingungen sich geändert haben oder sich eine neue Traumimmobilie aufgetan hat, muss steuerrechtlich etwas dabei beachtet werden.

Unter vlh.de wird das Thema „Spekulationsfrist“ so erläutert: „Besitzen Sie das Haus weniger als zehn Jahre, dann müssen Sie auf Ihren Verkaufsgewinn in der Regel Steuern zahlen – denn für den Verkauf eines Hauses gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren gibt es auch Fälle, in denen Sie keine Steuern auf Ihren Gewinn zahlen müssen: Wenn Sie das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst bewohnt haben; oder aber wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.“

7.) Geld zurücklegen

Viele werden in Anbetracht dieser Überschrift nun stutzen. Gerade eben haben sie meist viel Geld aufgenommen und nun soll Geld zurückgelegt werden!? Doch dieser Tipp ist keine „Nice-to-have“-Idee, sondern eine Grundvoraussetzung dafür, um langfristig Spaß am Eigenheim zu haben. Das Geld sollte nämlich für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zurückgelegt werden, die kalkulierbar sind oder plötzlich anfallen können.